Blitzerwarner in Navi, Smartphone und Co.: legal oder verboten?
Aktuelle Rechtslage zum Thema Blitzerapps
Blitzerwarner erfreuen sich großer Beliebtheit – egal ob im Navi oder als Smartphone-App. Doch ist der Einsatz dieser kleinen Helfer eigentlich legal? Wir klären die Rechtslage.
Blitzerwarner: Möglichkeiten und Geräte
Wer sich vor Blitzern schützen möchte, kann entweder angepasst fahren oder sich ein Blitzerwarner ins Auto holen. Sicherlich tappen auch umsichtige Fahrer hin und wieder in die Blitzerfalle – meistens aus Unaufmerksamkeit.
Unter den Blitzerwarnen sind vor allem Smartphone-Apps sehr beliebt. Die kleinen Programme verfolgen die Route per GPS und geben Alarm, wenn eines der rund 3500 in Deutschland fest installierten Radargeräte in der Nähe ist. Zudem bieten die Apps die Möglichkeit, temporäre Geschwindigkeitsmessungen zu melden und so andere Autofahrer zu warnen. Eine ähnliche Funktion gibt es auch bei vielen Navigationsgeräten.
Deutsche Rechtslage
Viele Autofahrer nutzen solche Radarwarner selbstverständlich. Aber darf man das eigentlich? Die Antwort: Jein. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." (§ 23 Abs. 1b StVO).
Demnach ist es verboten, ein System im Auto dabei zu haben und es zu nutzen, das einen kurz vor dem Erreichen der Messstelle warnt. Das gilt sowohl für Blitzer-Apps als auch für Blitzerwarnsysteme in Navis oder andere Geräte. Übrigens: Der Kauf eines Warngeräts ist nicht strafbar. Verurteilt wird nur die betriebsbereite Mitführung im Auto und die Nutzung während der Fahrt.
Autofahrer macht sich auch mit Blitzer-App-Download strafbar
Wer eine Blitzer-App oder ein Blitzerwarner in einem Navi nutzt, macht sich also strafbar. Bei den Apps gilt das bereits für den Download. Wegweisend dafür war ein Urteil des Rostocker Landgerichts (Az.: 21 Ss OWi 38/17). Das Gericht wies die Klage eines Autofahrers ab. Die Begründung: Mit dem Download der App würde das Smartphone zu einem "zu Verkehrsüberwachsungsmaßnahmen bestimmtem Gerät" im Sinne der StVO werden.
Und bei Navis? Viele Navigationsgeräte kommen mit einem vorinstallierten Blitzerwarner daher. Wer diese Funktion im Menü ausschaltet, ist auf der sicheren Seite.
Schlupfloch und legale Blitzerwarner
Es gibt natürlich auch Ausnahmen von der Regel – oder besser gesagt ein Schlupfloch. Da sich die StVO lediglich auf den Fahrer bezieht, darf der Beifahrer theoretisch im Besitz einer Smartphone-App sein – und diese auch nutzen. Großes Aber: Auch der Beifahrer darf den Fahrer kurz vor Erreichen einer Messstelle nicht warnen.
Legal sind übrigens die Blitzerwarnungen im Radio, da sie allgemeingültig sind und nicht standortbezogen ausgegeben werden. Auch das Heraussuchen von festen Radarkontrollen via Navi oder App ist erlaubt. Diese Apps dürfen aber nicht auf den Standort des Wagens zugreifen und warnen, sondern lediglich über feste Messstellen informieren.
Strafen bei Regelverstoß
Wer einen Blitzerwarner nutzt – in welcher Form auch immer – und damit in eine Radarkontrolle gerät, muss hierzulande mit einem Bußgeld von bis zu 75 Euro rechnen. Hinzu kommt ein Punkt in Flensburg. Reine Radarwarngeräte dürfen zudem von der Polizei beschlagnahmt werden. Smartphones und Navigationsgeräte dürfen hingegen nicht eingezogen werden, da die Geräte vorrangig andere Zwecken erfüllen.
Rechtslage im Ausland
Im Ausland gelten zum Teil noch strengere Regeln was das Mitführen und die Nutzung von Blitzerwarnern betrifft:
In den meisten europäischen Ländern wird wie in Deutschland ein Bußgeld verhängt – aber ein deutlich höheres. In der Schweiz werden bis zu 200 Euro fällig, in Tschechien können bis zu 7.300 Euro anfallen. In Österreich ist lediglich der Besitz und Betrieb von Radarwarnern, die mit Funkwellen die Messstellen aufspüren, illegal. Dafür fallen Kosten bis zu 4.000 Euro an. Blitzerwarner im Navi oder als App sind bei unseren Nachbarn hingegen uneingeschränkt erlaubt.
In Belgien, Luxemburg, Schweden und Serbien drohen bei einem Vergehen sogar Haftstrafen von bis zu sechs Monaten.
In Albanien, Bulgarien und Rumänien sind Blitzerwarner hingegen erlaubt.